Musikschule Lennetal e.V.
Die Musikschule Lennetal ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie ist eine kommunal verantwortete Einrichtung mit bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Unsere Musikschule ist ein Ort des Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege, Ort der Kunst und der Kultur und Ort für Bildung und Begegnung. In der Musikschule kommen Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten, allen Generationen und verschiedenen Kulturkreisen zusammen und lernen voneinander.
Wir wollen mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik legen. Sie eröffnet unseren Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum qualitätsvollen gemeinschaftlichen Musizieren in der Musikschule, in der allgemein bildenden Schule, in der Familie oder in den vielfältigen Formen des Laienmusizierens. Außerdem bieten wir studienvorbereitende Ausbildung, die besonders begabten Schülerinnen und Schülern den Weg zum Musikstudium ebnet.
Die Musikschule Lennetal ist das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung und Erziehung in der Kommunalen Bildungslandschaft. Dabei können die Lernorte unseres musikalischen Bildungsangebots sowohl innerhalb der Musikschule als auch bei anderen Einrichtungen im kommunalen Kontext angesiedelt sein. Hier kommt den Kooperationen mit Kindertagesstätten, Schulen, Laienmusikvereinigungen und vielfältigen weiteren Einrichtungen und Akteuren in unseren vier Mitgliedsstädten Altena, Neuenrade, Plettenberg und Werdohl besondere Bedeutung zu.
Die Aufgaben der Musikschule sind die musikalische Grundbildung, die Breitenförderung, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie ggf. die Vorbereitung auf ein Musikstudium. Die Hinführung zum aktiven Musizieren korrespondiert mit Freude am Lernen, am eigenen Tun, an der Leistung und am Erfolg. In der Musikschule Lennetal ist besonders das Musizieren im Ensemble regelmäßiger Bestandteil der Ausbildung.
Unser Angebot im Einzelnen:
- Musikgarten für Babys
- Musikgarten I und II
- Musikalische Früherziehung
- Musikalische Grundausbildung
- Kreativgruppen
- Klassenmusizieren an Schulen/Jedem Kind ein Instrument
- Instrumental- und Gesangsausbildung in allen Instrumentenfächern in Einzel-, Gruppen- oder flexiblem Unterricht
- Chöre, Ensembles und Orchester (Werdohler Kinderchor, Big Band, Blasorchester, Sinfonieorchester, Zauberlehrlinge, Nachwuchsbläser, diverse Instrumentalensembles)
Auskunft und Anmeldung:
Musikschule Lennetal e.V., Brüderstraße 33, 58791 Werdohl, Tel. 02392/1508 oder 1509
info@musikschule-lennetal.de
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Der Strukturplan des VdM beschreibt das Konzept und den Aufbau einer öffentlichen Musikschule. Er ist in dieser von der Bundesversammlung am 14. Mai 2009 beschlossenen Fassung für alle Mitgliedschulen im VdM verbindlich.
Öffentliche Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie sind kommunal verantwortete Einrichtungen mit bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Musikschulen sind Orte des Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege, Orte der Kunst und der Kultur und Orte für Bildung und Begegnung. In der Musikschule kommen Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten, allen Generationen und verschiedenen Kulturkreisen zusammen und lernen voneinander.
Träger der Musikschule ist
- entweder unmittelbar die Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Zweckverband, Verwaltungsgemeinschaft) in geeigneter organisatorischer oder rechtlicher Ausgestaltung (Amt, Dienststelle, Regiebetrieb, Eigenbetrieb, GmbH, AöR, Stiftung öffentlichen Rechts)
- oder eine als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Einrichtung, in der die Kommune/Kommunen als Gewährträger wesentliche Verantwortung übernimmt/übernehmen, in der Regel ein eingetragener Verein, möglich auch eine gemeinnützige GmbH oder eine Stiftung des privaten Rechts.
Die Verantwortung der Länder für Bildung und Kultur im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit bleibt hiervon unberührt. Dies betrifft insbesondere die rechtliche Rahmensetzung, die Beförderung eines landesweiten Musikschulnetzes, die finanzielle Ausstattung der Musikschulen und die Heranbildung des musikpädagogischen Fachpersonals.
Die öffentliche Musikschule legt mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik. Sie eröffnet ihren Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum qualitätvollen gemeinschaftlichen Musizieren in der Musikschule, in der allgemein bildenden Schule, in der Familie oder in den vielfältigen Formen des Laienmusizierens. Besonders begabte Schülerinnen und Schüler erhalten eine spezielle Förderung, die auch die Vorbereitung auf ein musikalisches Berufsstudium umfassen kann.
Bestimmten Zielgruppen wendet sich die Musikschule z.T. mit speziellen Angeboten zu, z.B. Erwachsenen1, Menschen mit Behinderung2, Mitbürgern mit Migrationshintergrund3, sozial Benachteiligten4. Sie kommt unterschiedlichen Musikinteressen und Lernwünschen entgegen. Die Musikschule schlägt – besonders im Bereich der Ensemble- und Ergänzungsfächer und in Form von Projekten – Brücken zu anderen Künsten und kulturellen Aktivitäten. Durch ihre Kooperationsbereitschaft mit anderen Einrichtungen am Ort schafft sie für ihre Schüler Kontakte und bereichert das musikalische Leben des Gemeinwesens.
Die Musikschule ist das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung und Erziehung der Kommunalen Bildungslandschaft. Dabei können die Lernorte ihres musikalischen Bildungsangebots sowohl innerhalb der Musikschule als auch bei anderen Einrichtungen im kommunalen Kontext angesiedelt sein. Hier kommt den Kooperationen mit Kindertagesstätten, Schulen, Laienmusikvereinigungen und vielfältigen weiteren Einrichtungen und Akteuren in der Kommune besondere Bedeutung zu.
Die Aufgaben der Musikschule sind die musikalische Grundbildung, die Breitenförderung, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie ggf. die Vorbereitung auf ein Musikstudium. Die Hinführung zum aktiven Musizieren korrespondiert mit Freude am Lernen, am eigenen Tun, an der Leistung und am Erfolg. In der öffentlichen Musikschule ist besonders das Musizieren im Ensemble in Unter-, Mittel- und Oberstufe regelmäßiger Bestandteil der Ausbildung.
Der Strukturplan zeigt das vollständige Angebot der öffentlichen Musikschule auf. Es ist zugangsoffen, dies im räumlichen wie im sozialen Sinne als Kennzeichen öffentlicher Musikschularbeit, und es folgt bundesweiten Qualitätsstandards.
Der Unterricht der Musikschule ist in vier Stufen gegliedert. Er wird je nach Fach und Stufe sowie nach pädagogischen Erwägungen als Klassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht erteilt. Für jedes Unterrichts- und Ensemblefach gibt es Rahmenlehrpläne bzw. Bildungspläne, die Ziele und Inhalte der Ausbildung formulieren. Eine regelmäßige Feststellung der Fortschritte soll Schülern, Eltern und Musikschule den individuellen Entwicklungsprozess aufzeigen.
Die Elementarstufe/Grundstufe umfasst vor allem das frühe Lebensalter über den gesamten Vorschulbereich bis in das Grundschulalter hinein. In ihr wird eine ganzheitliche musikalische Grundbildung vermittelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht in Unter-, Mittel- und Oberstufe schafft. Das Ensemblemusizieren ist in jeder Stufe der Ausbildung integriert. Instrumental-, Vokal- und Ensembleunterricht verbinden von Anfang an den individuellen Fortschritt mit gemeinsamer Musizierpraxis als eine verbindliche Qualität der öffentlichen Musikschularbeit.
Öffentliche Musikschulen bieten außerdem Ergänzungsfächer, Programme, Kurse und Projekte verschiedener Art an.
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1) Eltern-Kind-Gruppen
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2) Elementare Musikpädagogik (EMP) in Kindertagesstätten (Kooperation)
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| Alter |
bis 3 Jahre
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bis 6 Jahre
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| Voraussetzungen |
keine |
keine |
| Unterrichtsform |
Gruppen / Großgruppen
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Gruppen / Großgruppen
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| Unterrichtseinheiten |
1 - 2 |
1 - 2 |
| Dauer |
ca. 2 Jahre |
programmbezogen, örtlich bestimmt, felxibel
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In Zusammenarbeit mit KiTas oder ähnlichen Einrichtungen sind Angebote in der Elementaren Musikpädagogik (EMP) zunehmende Praxis in der Kommunalen Bildungslandschaft. Angebote für das Alter von 3-jährigen schaffen den Übergang von Eltern-Kind-Gruppen zur Musikalischen Früherziehung.
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3) Musikalische
Früherziehung / EMP
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4) Musikalische Grundausbil-
dung / EMP / Singklassen
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| Alter |
zwischen 3 bzw. 4 und 6 Jahren
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zwischen 5 bzw. 6 und 8 Jahren
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| Voraussetzungen |
keine |
keine |
| Unterrichtsform |
Großgruppen
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Großgruppen
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| Unterrichtseinheiten |
1 - 2 |
1 - 2 |
| Dauer |
ca. 2 Jahre |
1 - 2 Jahre
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Die Elementarstufe/Grundstufe kann weitere Grundfächer und Angebote für bestimmte Zielgruppen beinhalten. Dabei liegen qualitätvolle Formen der Elementaren Musikpädagogik allen Angeboten in der Elementarstufe/Grundstufe zugrunde.
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5) Orientierungsangebote
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6) Musikalische Kooperations-
programme (Grundschulalter)
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| Alter |
ab 5 Jahre
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6 - 9 Jahre
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| Voraussetzungen |
möglichst Nr. 2 - 4
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keine |
| Unterrichtsform |
Gruppen / Großgruppen
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Klassen / Gruppen / Großgruppen
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| Unterrichtseinheiten |
1 - 2 |
1 - 2 |
| Dauer |
ca. 1 Jahr |
programmbezogen
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Zu "5. Orientierungsangebote": Orientierungsangebote ermöglichen in erster Linie eine gesicherte Auswahl und Entscheidung über das Fach / die Fächer für den Instrumental- / Vokalunterricht. Soweit Orientierungsangebote als direkter Einstieg in die Instrumental- / Vokalausbildung genutzt werden, sollen sie kontinuierlich angelegt sein und wesentlich Anteile Elementarer Musikpädagogik enthalten.
Zu "6. Musikalische Kooperationsprogramme": Breite Zugänge zur Musik und zum aktiven Musizieren werden vielfach als landesspezifische Programme angeboten, die zumeist in Kooperation zwischen Musikschule und allgemein bildender Schule vollzogen werden. Sie sind weitgehend im Grundschulalter angesiedelt und können sich auch auf den Bereich der Sekundarstufe erstrecken.
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Instrumental- / Vokalfächer
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| Alter |
ohne Beschränkung
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| Voraussetzungen |
i.d.R. Besuch der Elementarstufe / Grundstufe |
| Unterrichtsform |
Gruppen- / Einzelunterricht
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| Unterrichtseinheiten |
1
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| Dauer |
ca. 4 Jahre |
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Ensemblefach/-fächer |
| Voraussetzungen |
dem Lehrplan entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten im Instrumental- / Vokalfach |
| Unterrichtsform |
ensemblespezifisch |
| Unterrichtseinheiten |
1 - 2 |
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Instrumental- / Vokalfächer
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| Alter |
ohne Beschränkung
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| Voraussetzungen |
Fortschritte entsprechend dem Lehrplan
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| Unterrichtsform |
Gruppen- / Einzelunterricht
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| Unterrichtseinheiten |
1
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| Dauer |
ca. 4 Jahre |
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Ensemblefach/-fächer |
| Voraussetzungen |
dem Lehrplan entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten im Instrumental- / Vokalfach |
| Unterrichtsform |
ensemblespezifisch |
| Unterrichtseinheiten |
1 - 2 |
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Instrumental- / Vokalfächer
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| Alter |
ohne Beschränkung
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| Voraussetzungen |
Fortschritte entsprechend dem Lehrplan und besondere
Begabung / Leistung
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| Unterrichtsform |
Einzelunterricht
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| Unterrichtseinheiten |
1
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| Dauer |
ohne Begrenzung
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Ensemblefach/-facher |
| Voraussetzungen |
dem Lehrplan entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten im Instrumental- / Vokalfach |
| Unterrichtsform |
ensemblespezifisch |
| Unterrichtseinheiten |
1 - 2 |
Die jeweils angegebene Zeitdauer ist ein Mittelwert zur Orientierung.
Gruppenunterricht im Instrumental- / Vokalfach ist kein Ensemblefach im Sinne des Strukturplans. Für die Studienvorbereitende Ausbildung (ab Mittelstufe) an Musikschulen gelten besondere Bestimmungen.
Musikschulen erteilen im Rahmen des Strukturplans folgenden Unterricht:
Elementarstufe / Grundstufe:
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Eltern-Kind-Gruppen + Angebote für 3-Jährige |
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Elementare Musikpädagogik (EMP) in der KiTa |
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Musikalische Früherziehung / EMP |
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Musikalische Grundausbildung / EMP / Singklassen |
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Orientierungsangebot |
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Musikalische Kooperationsprogramme |
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Streichinstrumente |
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Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gambe u.a.
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Zupfinstrumente
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Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Mandoline, Zither, Harfe, Baglama u.a.
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Holzblasinstrumente
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Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxofon u.a.
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Blechblasinstrumente |
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Trompete, Posaune, Horn, Tuba u.a. |
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Tasteninstrumente |
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Klavier, Cembalo, Orgel, Akkordeon, Keyboard u.a. |
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Schlaginstrumente |
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Schlagzeug, Pauken, Mallets, Percussion u.a. |
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Gesang |
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Singen in unterschiedlichen Stilrichtungen, Stimmbildung u.a. |
b) eine Vielfalt von Ensemblefächern unterschiedlicher Besetzungen und Stilistiken:
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Sing- und Spielgruppen, Chöre, Streichorchester, Kammerorchester, Sinfonieorchester,
Zupforchester, Blasorchester, Kapellen, Akkordeonorchester, Kammermusik, Spielkreise,
Instrumentalgruppen, Big Bands, Combos, Jazz-, Rock- und Pop-Bands, Salonorchester,
Folkloregruppen, Volksmusik, Musiktheater, Musical u.v.m. |
c) Ergänzungsfächer
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Allgemeine Musiklehre, Musiktheorie, Hörerziehung, Musikgeschichte, Akustik,
Instrumentenkunde, Improvisation, Komposition, Arrangement, Solfège, Solmisation,
Sprecherziehung, Musik und Bewegung, Tanz, Ballett, Musiktheater, Darstellendes Spiel,
Rhythmik, Musik und Computer, MultiMedia u.v.m.
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Das Mindestangebot einer öffentlichen Musikschule ist in den Richtlinien für die Mitgliedschaft im Verband deutscher Musikschulen beschrieben.
Weitere Aufgaben der Musikschularbeit
| Musikerziehung und Musikunterricht für Menschen mit Behinderung |
Ein besonderes Programm stellt bei öffentlichen Musikschulen und im Verband deutscher Musikschulen die integrative Arbeit bzw. die Arbeit mit Menschen mit Behinderung dar, die sich an den individuellen Möglichkeiten orientiert und somit eine über das normale Maß hinausgehende Differenzierung erfordert. Ziel ist das gemeinsame sowie das individuelle Musizieren. Die Arbeit in integrativen Gruppen steht hierbei gleichberechtigt neben behinderungsspezifischem Einzel- und Gruppenunterricht. Angebote für Menschen mit Behinderung sind somit ein selbstverständlicher Teil des Auftrages öffentlicher Musikschulen.
| Unterrichtsform |
Klassenunterricht, Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Kurse, Workshops u.a.m. |
| Angebote für Erwachsene- und Senioren |
In Form von Unterricht, Kursen, Workshops oder Projekten können für diese Altersgruppen spezifische, örtlich oder situativ unterschiedliche musikpädagogische, musikalische oder musikbezogene Angebote der Musikschule gemacht werden, auch in Kooperation mit Senioreneinrichtungen oder -vereinigungen.
| Unterrichtsform |
Klassenunterricht, Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Kurse, Workshops,
Musiziergruppen, Exkursionen, Produktionen, Clubs, offene Angebote u.v.m |
Veranstaltungen gehören zum pädagogischen Auftrag und zum individuellen Erscheinungsbild der Musikschule. Auftrittslernen ist eine fachlich notwendige Ergänzung des Unterrichts. Veranstaltungen gewährleisten kulturelle Teilhabe in der Kommune im Bereich der Musik. Eine große Vielfalt von Veranstaltungsformen in Eigenveranstaltungen, in Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Einrichtungen und in Mitwirkungen bei anderen Veranstaltungen (z.B. der Laienmusik) sind ständige Arbeitsfelder der Musikschule.
| Veranstaltungsform |
Schülervorspiele, Konzerte, öffentliche Veranstaltungen, Tage der offenen Tür,
Mitwirkung in kommunalen Veranstaltungen, Kooperationen mit Vereinen u.v.m. |
In Form von Unterricht, Kursen oder Projekten können zusätzliche musikpädagogische, musikalische oder musikbezogene Angebote der Musikschule erfolgen (z.B. Musikfreizeiten, Begegnungskonzerte, Musikreisen, internationaler Austausch). Musiktherapie kann als Förder- und Unterstützungsmaßnahme angeboten werden.
| Angebotsform |
Unterricht, Kurse, Workshops, Weiterbildung, therapeutische Angebote u.v.m. |
| 1 |
Der VdM hat als Ergänzung zu den Lehrplänen "Handreichungen zum Erwachsenenunterricht an Musikschulen" als Arbeitshilfen für die Lehrkräfte herausgegeben. |
| 2 |
Für Lehrkräfte, die sich dem Unterricht mit behinderten Schülerinnen und Schülern widmen, bietet der VdM berufsbegleitende Lehrgänge (mit Zertifikat) und andere fachliche Arbeitshilfen an. |
| 3 |
Aus einem Modellversuch des VdM "Musik verstehen – Verstehen durch Musik" wurden Unterrichtsmaterialien für die Grundstufe entwickelt. |
| 4 |
Musikschulen im VdM gewähren z.B. Gebührenermäßigungen verschiedener Art und Staffelung. |
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